vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Beschluss der Kommission zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.2.2011

Artikel 1

Die Europäische Kommission hat in ihrem Beschluss vom 3. März 2010 zur Ausnahme von bestimmten Postdiensten in Österreich von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, 2010/142/EG, ABl. Nr. L 56 vom 6. März 2010, S. 8 ‑ 11, ausgesprochen:

„Artikel 1: Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Ausführung folgender Dienste in Österreich ermöglichen sollen:

  1. a) Geschäftskunden-Standardpaketdienste an Geschäftskunden, national und international,
  2. b) Geschäftskunden-Standardpaketdienste an Privatkunden, national und international,
  3. c) nationale Expresspaketdienste,
  4. d) Kombifrachtdienste und
  5. e) Kontraktlogistik.

Artikel 2: Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.“

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)