Artikel 1
Der Straßenteil der B 126 Leonfeldener Straße von km 0,0 (alt) bis km 1,203 (alt) = Kreuzung Harbacher Straße/Leonfeldener Straße wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 22. November 1974, BGBl. Nr. 711, bestimmten - Abschnitt „Brückenkopf Urfahr-Leonfeldener Straße/Harbacher Straße“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Linz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 711/1974
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10011758
Dokumentnummer
NOR12151285
alte Dokumentnummer
N9198814712J
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