Artikel 1
Die Anerkennung der Anhänger der Armenisch-apostolischen Kirche als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Armenisch-apostolische Kirche in Österreich“ wird ausgesprochen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Anerkennung der Anhänger der Armenisch-apostolischen Kirche als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Armenisch-apostolische Kirche in Österreich“ wird ausgesprochen.
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