Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADR – Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihren Lösungen und Gemischen, die nicht den Klasse n 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können
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01.1.1995 bis 31.12.1998 (BGBl. Nr. 327/1995)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.