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Artikel 19 Luftverkehrsabkommen (Malediven)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1997

Artikel 19

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Male am 4. Februar 1997 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012696

Dokumentnummer

NOR12157596

alte Dokumentnummer

N9199712393Y

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