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Artikel 196a StV St. Germain

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.1920

Artikel 196a

Anlage I.

Toskana.

Die Kronjuwelen (d. h. der nach ihrer Zerstreuung verbliebene Rest).

Die Privatjuwelen der Kurprinzessin von Medici, die zur Erbschaft des Hauses Medici gehörigen Medaillen und andere Wertgegenstände – alles Hauseigentum kraft vertragsmäßiger Übereinkommen und testamentarischer Bestimmungen – die im Verlaufe des XVIII. Jahrhunderts nach Wien gebracht worden sind.

Das Mobiliar und Silbergerät der Medici und die Gemme des Aspasios (auf Rechnung von Schulden des Hauses Österreich an die Krone Toskana).

Die alten astronomischen und physikalischen Instrumente der Academia del Cimento, die vom Hause Lothringen weggebracht und als Geschenk für die Vettern der kaiserlichen Familie nach Wien geschickt wurden.

Modena.

Eine „Jungfrau“ von Andrea del Sarto und vier Zeichnungen von Correggio, aus der Pinakothek von Modena, die 1859 vom Herzog Franz V. weggebracht wurden.

Die drei Handschriften der Bibliothek von Modena: Biblia Vulgata (cod. lat. 422–23), Breviarium Romanum (cod. lat. 424) und das Officium Beatae Virginis (cod. lat. 262), die 1859 von Franz V. weggebracht wurden.

Die unter den gleichen Umständen 1859 weggebrachten Bronzen.

Einige Gegenstände, darunter zwei Bilder von Salvatore Rosa und ein Bildnis von Dosso Dossi, die 1868 vom Herzog von Modena als Bedingung für die Durchführung der Konvention vom 20. Juni 1868 beansprucht wurden, und andere Gegenstände, die 1872 unter den gleichen Umständen ausgeliefert worden sind.

Palermo.

Die Gegenstände, welche die normannischen Könige im Laufe des XII. Jahrhunderts in Palermo verfertigen ließen und welche bei den Kaiserkrönungen verwendet wurden; die genannten Gegenstände wurden aus Palermo weggebracht und befinden sich gegenwärtig in Wien.

Neapel.

Achtundneunzig Handschriften, die 1718 auf österreichische Anordnung aus der Bibliothek von San Giovanni in Carbonara und aus andern Bibliotheken Neapels weggeschafft und nach Wien gebracht wurden.

Einige zu verschiedentlichen Zeitpunkten aus den Staatsarchiven von Mailand, Mantua, Venedig, Modena und Florenz weggebrachte Urkunden.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2023

Gesetzesnummer

10000044

Dokumentnummer

NOR12001094

alte Dokumentnummer

N1192019740S

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