Verbindliche Wortlaute
Artikel 18
Die Urschrift dieses übereinkommens, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Genf am 13. November 1979.
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Gesetzesnummer
10010445
Dokumentnummer
NOR12133097
alte Dokumentnummer
N8198314911L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
