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Artikel 17 Soziale Sicherheit - Durchführung (Montenegro)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2011

ABSCHNITT V

SCHLUSSBESTIMMUNG

Artikel 17

Artikel 17

In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und ist mit dem Tag der Wirksamkeit des Abkommens anzuwenden.

GESCHEHEN zu Podgorica, am 1. Juni 2010 in zwei Urschriften in deutscher und montenegrinischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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