vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 17 Luftverkehrsabkommen (Belize)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2001

Artikel 17

VEREINBARKEITSKLAUSEL

(1) Die Vertragsparteien sind durch dieses Abkommen insofern nicht gebunden, als es mit dem Rechtsbestand der Europäischen Union unvereinbar ist.

(2) Erforderlichenfalls werden die Vertragsparteien gemeinsam die weitergeltenden Bestimmungen des vorliegenden Abkommens feststellen.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2019

Gesetzesnummer

20001720

Dokumentnummer

NOR40026943

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)