II. SCHULISCHES UND AUSSERSCHULISCHES BILDUNGSWESEN
Artikel 17
Sollte die polnische Seite an Österreich mit dem Wunsch herantreten, Österreichische Lehrkräfte an polnische Schulen ab Mittelschulniveau zu entsenden, wird die Österreichische Seite diesen Wunsch prüfen.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
10009925
Dokumentnummer
NOR12125249
alte Dokumentnummer
N7199423285L
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