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ARTIKEL 17 Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen Österreich und Kanada

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.5.2005

Austausch von Filmen

ARTIKEL 17

Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, die Einfuhr, Verbreitung und Vorführung von audiovisuellen Produktionen des anderen Landes nach besten Kräften zu fördern.

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