Artikel 16
Zahlung von Invaliditätspensionen
Die Bestimmungen des Kapitels 3 betreffend die Zahlung der Pensionen und Renten bei Alter oder Tod sind auch auf Invaliditätspensionen anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 16
Zahlung von Invaliditätspensionen
Die Bestimmungen des Kapitels 3 betreffend die Zahlung der Pensionen und Renten bei Alter oder Tod sind auch auf Invaliditätspensionen anzuwenden.
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