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Artikel 16. Inkrafttreten Luftverkehrsabkommen (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.9.1963

Artikel 16. Inkrafttreten

Das vorliegende Abkommen tritt vierzehn Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Jerusalem, am zweiundzwanzigsten August eintausendneunhundertdreiundsechzig, in zwei Ausfertigungen in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2019

Gesetzesnummer

10011364

Dokumentnummer

NOR40004206

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