Artikel 16
Dieses Übereinkommen liegt für die auf der Elften Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vertretenen Staaten zur Unterzeichnung auf.
Es bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden sind beim Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten der Niederlande zu hinterlegen.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2020
Gesetzesnummer
10002339
Dokumentnummer
NOR12030218
alte Dokumentnummer
N2197515551R
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