vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 16: Außerkrafttreten bestehender Vereinbarungen Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2019

Artikel 16: Außerkrafttreten bestehender Vereinbarungen

Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen vom 15. April 2008 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft3 und dessen Durchführungsvereinbarung4 vom 2. und 4. Juni 2008 außer Kraft.

_______________________________

3 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 64/2008.

4 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 72/2008.

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2019

Gesetzesnummer

20010546

Dokumentnummer

NOR40211411

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)