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Artikel 15 Konvention der Meteorologischen Weltorganisation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.3.1958

Artikel 15

Tagungen

Das Exekutivkomitee tagt mindestens einmal im Jahr. Zeit und Ort der Tagung wird vom Präsidenten unter Berücksichtigung der Meinung der anderen Mitglieder des Komitees bestimmt.

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