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Artikel 14 Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.2.2007

Artikel 14

Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten dieses Protokolls

Die Organisation arbeitet mit den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten dieses Protokolls zusammen, um die angemessene Handhabung der Rechtssprechung, die Beachtung von Polizei-, Gesundheitsvorschriften sowie Vorschriften betreffend die Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltvorschriften zu erleichtern sowie jeden Missbrauchs der in diesem Protokoll vorgesehenen Privilegien, Immunitäten und Erleichterungen zu verhindern.

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