Artikel 14
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung wird für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2028 abgeschlossen und ist auch auf spätere Abrechnungen gemäß Art. 8 anzuwenden.
03.06.2024
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Diese Vereinbarung wird für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2028 abgeschlossen und ist auch auf spätere Abrechnungen gemäß Art. 8 anzuwenden.
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