Kapitel IV – Das Ministerkomitee
ARTIKEL 13
Das Ministerkomitee ist das Organ, das dafür zuständig ist, im Namen des Europarates gemäß den Artikeln 15 und 16 zu handeln.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Das Ministerkomitee ist das Organ, das dafür zuständig ist, im Namen des Europarates gemäß den Artikeln 15 und 16 zu handeln.
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