Artikel 13
Dieses Übereinkommen tritt außer Kraft, wenn nach seinem Inkrafttreten die Zahl der Vertragsparteien während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als fünf beträgt.
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022
Gesetzesnummer
10010402
Dokumentnummer
NOR40039348
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