Artikel 13 – Integration der Kultur in die nachhaltige Entwicklung
Die Vertragsparteien bemühen sich, die Kultur auf allen Ebenen in ihre Entwicklungspolitik zu integrieren, um Voraussetzungen zu schaffen, die der nachhaltigen Entwicklung dienen, und innerhalb dieses Rahmens die Aspekte, die in Zusammenhang mit dem Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen stehen, zu begünstigen.
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2019
Gesetzesnummer
20005286
Dokumentnummer
NOR40086925
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