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ARTIKEL 13 Gerichtliches Verfahren in Zivil- und Handelssachen (Tansania)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.6.1980

ARTIKEL 13

Der vorliegende Vertrag, dessen deutscher und englischer Wortlaut in gleicher Weise authentisch ist, ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sollen in Dar es Salaam ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt zwei Monate nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und bleibt für fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten in Geltung. Wenn keiner der Vertragsstaaten den anderen spätestens sechs Monate vor dem Ablauf des erwähnten Zeitraumes von fünf Jahren von seiner Absicht, den Vertrag zu kündigen, auf diplomatischem Wege Kenntnis gibt, bleibt er in Kraft bis zum Ablauf von sechs Monaten von dem Tag, an dem einer der Vertragsstaaten erklärt hat, ihn zu kündigen.

Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten den vorliegenden Vertrag in deutscher und englischer Sprache unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Urschrift in dar es Salaam am 23. November 1972.

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