Artikel 12
Der Ausschuß gibt sich mit einer Mehrheit von fünf der sieben nationalen Delegationen eine Geschäftsordnung, wobei die von einem Parlament gewählten Mitglieder eine Delegation bilden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Der Ausschuß gibt sich mit einer Mehrheit von fünf der sieben nationalen Delegationen eine Geschäftsordnung, wobei die von einem Parlament gewählten Mitglieder eine Delegation bilden.
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