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Artikel 12 Abkommen zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2003

KAPITEL DREI: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 12

Anwendung des Abkommens

Dieses Abkommen gilt für alle Investitionen, die vor oder nach dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden, nicht jedoch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Investition, die vor seinem In-Kraft-Treten entstanden sind bzw. Forderungen im Zusammenhang mit einer Investition, die vor seinem In-Kraft-Treten geregelt wurden.

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