Artikel 12
Beendigung der Geltung eines früheren Abkommens
Am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens tritt die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für öffentliche Ordnung der Republik Albanien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität und des internationalen illegalen Suchtgifthandels vom 12. Dezember 1996 außer Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)