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Artikel 12 Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2007

Artikel 12

Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Mit Inkrafttreten dieses Abkommens tritt die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland über den gegenseitigen Schutz von ausgetauschten militärischen Verschlusssachen vom 5. September 1997 außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden alle gemäß dieser Vereinbarung übermittelten Verschlusssachen nach den Bestimmungen dieses Abkommens geschützt.

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