Artikel 115
Verzeichnis der Mitgliedsländer
Das Internationale Büro erstellt und ergänzt das Verzeichnis der Mitgliedsländer des Vereins unter Angabe ihrer Beitragsklasse, der geographischen Gruppe, der sie angehören, sowie ihrer Rechtslage bezüglich der Vertragswerke des Vereins.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2020
Gesetzesnummer
20006771
Dokumentnummer
NOR40117609
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