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Art. 1 § 9 Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.1.2016 bis 30.04.2021 (BGBl. I Nr. 54/2021)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.4.1992 bis 31.12.2015 (BGBl. Nr. 174/1992)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.