Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 1 § 62 HVG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1986 bis 31.12.2001 (BGBl. I Nr. 70/2001)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.