Art. 1 § 3 Übergang von ERP-Verbindlichkeiten von drei Gesellschaften des Kohlenbergbaues und der Fernheizkraftwerk Pinkafeld Gesellschaft m. b. H. sowie einer Kontrollbankschuld der J. M. Voith AG auf den Bund als Alleinschuldner

Alte FassungIn Kraft seit 29.12.1973

§ 3.

Wird über das Vermögen einer der vorgenannten Gesellschaften das Konkursverfahren eröffnet oder wird eine derselben in Liquidation versetzt, so vermindert sich die diesbezügliche Zahlungsverpflichtung des Bundes auf jene Beträge, welche bei fortbestehender Haftung der Gesellschaft aus der Konkursmasse oder aus dem Liquidationserlös auf die aushaftende Verbindlichkeit gegenüber dem ERP-Fonds zu bezahlen wären.

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026

Gesetzesnummer

10004159

Dokumentnummer

NOR12045759

alte Dokumentnummer

N3197318286S

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