Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 1 § 22 HVG
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1964 bis 31.12.1997 (BGBl. I Nr. 139/1997)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.