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Art. 1 § 1 Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2005

§ 1

Der Sitz des Bezirksgerichts Linz-Land wird nach Traun verlegt. Dieses Bezirksgericht hat künftig die Amtsbezeichnung Bezirksgericht Traun zu führen.

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