Anlage
Zeugnis über die Ablegung der Prüfung für den Apothekerberuf
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung Z 30 der Novelle BGBl. II Nr. 177/2016 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage wird das Wort „Prüfung“ durch das Wort „Fachprüfung“ ersetzt.“)
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2025
Gesetzesnummer
10010207
Dokumentnummer
NOR40184833
Zusatzdokumente: Anlage
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)