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Anlage I Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.5.2024

Anlage I

I.1.

Identifikationsmerkmale

 

I.1.1

Name

 

I.1.2

Adresse

 

I.1.3

Tätigkeit(en)

 

I.1.4

Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe

 

I.1.5

Sitzland der globalen Zentrale der Unternehmensgruppe

 

I.1.6

Berichtszeitraum

I.2.

Kernfunktion des Unternehmens

I.3.

Beschäftigte im Jahresdurchschnitt nach Unternehmensfunktionen

I.4.

Auslagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland

 

I.4.1

Existenz von Auslagerungen vor der Berichtsperiode

 

 

– Art der Auslagerung (überwiegend innerhalb / außerhalb der Unternehmensgruppe)

 

I.4.2

Unternehmensfunktionen, die in der Berichtsperiode ins Ausland ausgelagert wurden

 

 

– Art der Auslagerung (innerhalb / außerhalb der Unternehmensgruppe)

 

 

– Geographisches Ziel der Auslagerung

 

I.4.3

Ausmaß der durch die Auslagerung(en) verursachten Beschäftigungsveränderung

 

 

– reduzierte Arbeitsplätze

 

 

– neu geschaffene Arbeitsplätze

 

 

– jeweils: Anteil hochqualifizierter Arbeitsplätze

 

I.4.4

Wichtigkeit der Motive und Hemmnisse für erfolgte oder beabsichtigte Auslandsauslagerungen

I.5.

Globale Wertschöpfungsketten

 

Bezug von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland im letzten Jahr der Berichtsperiode

 

I.5.1

Art der bezogenen Waren nach Kategorien (wenn der Kategorienwert mehr als 100 000 Euro beträgt)

 

 

– Sitzregion der Unternehmen von denen die Waren bezogen wurden (EU / andere europäische Länder inkl. UK / übrige Welt)

 

I.5.2

Art der bezogenen Dienstleistungen nach Kategorien (wenn der Kategorienwert mehr als 100 000 Euro beträgt)

 

 

– Sitzregion der Unternehmen von denen die Dienstleistungen bezogen wurden (EU / andere europäische Länder inkl. UK / übrige Welt)

 

Lieferung von Waren und Dienstleistungen in das Ausland im letzten Jahr der Berichtsperiode

 

I.5.3

Art der gelieferten Waren nach Kategorien (wenn der Kategorienwert mehr als 100 000 Euro beträgt)

 

 

– Sitzregion der Unternehmen an die die Waren geliefert wurden (EU / andere europäische Länder inkl. UK / übrige Welt)

 

I.5.4

Art der erbrachten Dienstleistungen nach Kategorien (wenn der Kategorienwert mehr als 100 000 Euro beträgt)

 

 

– Sitzregion der Unternehmen an die die Dienstleistungen geliefert wurden (EU / andere europäische Länder inkl. UK / übrige Welt)

   

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2024

Gesetzesnummer

20012593

Dokumentnummer

NOR40262276

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