Gilt für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 (vgl. Art. XVI).
Anlage I
Allgemeine Hinweise
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
Gliederungselemente des Bundesvoranschlages
Anlage I Bundesvoranschlag 2021
(Anm.: Gliederungselemente des Bundesvoranschlages, Anlage I und die Änderungen sind als PDF dokumentiert)
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2021
Gesetzesnummer
20011381
Dokumentnummer
NOR40234442
Zusatzdokumente: Anlage I , 1. Änderung Anlage I BGBl. I Nr. 89/2021
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