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Anlage I Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.9.2022

Anlage I

Erhebungsmerkmale gemäß § 5 Z 1

Merkmale der in Österreich ansässigen rechtlichen Einheiten und Niederlassungen, die von im Ausland ansässigen institutionellen Einheiten kontrolliert werden:

  1. 1.1 Firmenname
  2. 1.2 Standort
  3. 1.3 Wirtschaftstätigkeit nach Klassen der ÖNACE 2008
  4. 1.4 Firmenbuchnummer
  5. 1.5 Firmenname der kontrollierenden im Ausland ansässigen institutionellen Einheit
  6. 1.6 Land, in dem die letztlich kontrollierende institutionelle Einheit ansässig ist, gemäß der GEO-Ebene 3 der im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1470/2020 angeführten Länderliste in der geltenden Fassung
  7. 1.7 Umsatzerlöse
  8. 1.8 Produktionswert (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
  9. 1.9 Bruttowertschöpfung (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
  10. 1.10 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
  11. 1.11 Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand
  12. 1.12 Personalaufwendungen
  13. 1.13 Bruttoinvestition in Sachanlagen
  14. 1.14 Zahl der Beschäftigten
  15. 1.15 Gesamtaufwendungen für innerbetriebliche Forschung und Entwicklung
  16. 1.16 Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger für Forschung und Entwicklung

Schlagworte

Leistungsstatistik, Warenkauf, Lohnempfang

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2022

Gesetzesnummer

20012026

Dokumentnummer

NOR40247248

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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