vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 4 FH-Heb-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.1.2006

Anlage 4

Mindestinhalte der Hebammenausbildung

Allgemeine und berufsspezifische medizinische Grundlagen, wie insbesondere

  1. a. Allgemeine und spezielle Anatomie und Physiologie;
  2. b. Gynäkologie und Geburtshilfe;
  3. c. Allgemeine Pathologie und Pathologie in der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Pathologie des Neugeborenen und des Säuglings;
  4. d. Bakteriologie, Virologie, Parasitologie;
  5. e. Hygiene;
  6. f. Erste Hilfe;
  7. g. Kinderheilkunde allgemein und ausgerichtet auf Neugeborene und Säuglinge;
  8. h. Arzneimittellehre;
  9. i. Analgesie, Anästhesie und Wiederbelebung;
  10. j. Grundlagen der Biophysik, Biochemie und Radiologie.

Berufsspezifische Grundlagen und Disziplinen einschließlich Bezugswissenschaften, wie insbesondere

  1. a. Embryologie und Entwicklung des Fötus;
  2. b. Hebammenlehre einschließlich prozessorientierte Betreuung, Beratung und Pflege während der präpartalen Phase, Geburtsphase (einschließlich Einführung in die Episiotomie) und postpartalen Phase sowie Betreuung und Pflege von Neugeborenen und Säuglingen;
  3. c. Hebammentätigkeiten in der Gesundheitsförderung;
  4. d. Vorbereitung auf die Geburt und Elternschaft, sowie unter Berücksichtigung psychologischer Aspekte die Beratung der Schwangeren, der Wöchnerin, insbesondere Stillberatung, sowie die Beratung der Familie;
  5. e. Förderung der Rückbildungsvorgänge im Wochenbett;
  6. f. Vorbereitung zur Geburt einschließlich Kenntnisse von Geburtshilfeinstrumenten und ihrer Verwendung;
  7. g. Ernährung und Diätetik für Schwangere, Gebärende, Wöchnerinnen, Neugeborene und Säuglinge;
  8. h. Soziologie und sozialmedizinische Fragen;
  9. i. Psychologie und Pädagogik;
  10. j. Berufsethik;
  11. k. Sexualerziehung und Familienplanung;
  12. l. Gesundheitserziehung und Gesundheitsvorsorge, Früherkennung von Krankheiten, psychologische und soziale Faktoren;
  13. m. Mutterberatung und Säuglingsfürsorge, Elternberatung;
  14. n. Gesundheitsrecht mit dem Schwerpunkt Berufsrecht, berufsspezifische Fragen des Sozialversicherungsrechts und gesetzlicher Schutz von Mutter und Kind;
  15. o. angewandte Forschung und Entwicklung;
  16. p. Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und Betriebsmanagement;
  17. q. Qualitätssicherung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)