Anlage 3
— ANLAGE 3 DIPTYK
Das Diptyk ist in den Landessprachen der beiden beteiligten Länder
abzufassen.
Die Ausmaße sind 11 x 24,5 cm.
Das Diptyk umfaßt:
- 1. Einen Stammabschnitt mit einem abtrennbaren Klebezettel,
- 2. einen Abschnitt mit einer Nämlichkeitsbescheinigung, deren Vordruck in dieser Anlage enthalten ist.
- Das Diptyk macht die Vorlage des Zollpapieres beim Eingangszollamt des vorübergehend besuchten Landes sowie die Eingangs- und Ausgangsbescheinigungen entbehrlich. Dieses Zollpapier wird wie folgt verwendet:
- Das Diptyk wird vom zugelassenen Verband des Landes, in dem das Fahrzeug zu Verkehr zugelassen ist, ausgegeben. Der Stammabschnitt wird vom ausstellenden Verband aufbewahrt. Der abtrennbare Klebezettel wird auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges geklebt.
- Der Abschnitt wird dem Fahrzeuginhaber übergeben, der ihn mit der ordnungsgemäß ausgefüllten Nämlichkeitsbescheinigung innerhalb von 15 Tagen vom Tage des Ablaufes der Gültigkeitsdauer an den ausstellenden Verband zurückzusenden hat.
- Der ausstellende Verband übersendet den Zollbehörden seines Landes ein Verzeichnis aller im Vormonat abgelaufenen und nicht erledigten Diptyks. Dieses Verzeichnis wird sodann den Zollbehörden des vorübergehend besuchten Landes übermittelt. Der haftende Verband des vorübergehend besuchten Landes haftet für die Entrichtung der von den Zollbehörden geforderten Eingangsabgaben.
- Der an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges befestigte Klebezettel ermöglicht es dem Ausgangs- und dem Eingangszollamt des vorübergehend besuchten Landes, sofort zu erkennen, daß für das Fahrzeug ein Zollpapier ausgestellt worden ist, dessen Vorlage sie allenfalls verlangen können.
(Anm.: Vordruck nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)
Schlagworte
Eingangsbescheinigung
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10003888
Dokumentnummer
NOR12043390
alte Dokumentnummer
N3195826247L
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