Spezifische Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, bzw. in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden
Anlage 3
EG-Konformitätserklärung
- 1. Nr. … (einmalige Kennnummer des Spielzeugs)
- 2. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
- 3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller:
- 4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Spielzeugs zwecks Rückverfolgbarkeit). Sie enthält eine hinreichend deutliche Farbabbildung, auf der das Spielzeug erkennbar ist.
- 5. Der unter Z 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Rechtsvorschriften:
- 6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
- 7. Gegebenenfalls: Die Konformitätsbewertungsstelle (Name, Kennnummer)… hat… (Beschreibung ihrer Maßnahme)… und folgende Bescheinigung ausgestellt:
- 8. Zusätzliche Angaben: Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung) (Name, Funktion) (Unterschrift)
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