Anlage 2 Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen

Alte FassungIn Kraft seit 21.12.2018

Anlage 2

Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 26 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

  1. 1. Sämtliche Bedienstete in A1-, A-, v1-, (a)-Verwendung des Ressorts, der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesfinanzgerichts und der übrigen nachgeordneten Dienststellen, soweit sie nicht anderen Vertretungsbereichen zugeordnet sind;
  2. 2. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] der Bundesfinanzakademie, aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Wien, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Wien und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
  3. 3. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Ost, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Ost und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
  4. 4. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Mitte, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Mitte und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
  5. 5. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Süd, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Süd und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
  6. 6. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region West, der Steuer– und Zollkoordination in der Region West und der dort bundesweit tätigen Bediensteten.

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2019

Gesetzesnummer

20010518

Dokumentnummer

NOR40210345

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)