Anlage 2
Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 26 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
- 1. Sämtliche Bedienstete in A1-, A-, v1-, (a)-Verwendung des Ressorts, der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesfinanzgerichts und der übrigen nachgeordneten Dienststellen, soweit sie nicht anderen Vertretungsbereichen zugeordnet sind;
- 2. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] der Bundesfinanzakademie, aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Wien, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Wien und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
- 3. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Ost, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Ost und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
- 4. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Mitte, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Mitte und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
- 5. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Süd, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Süd und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
- 6. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region West, der Steuer– und Zollkoordination in der Region West und der dort bundesweit tätigen Bediensteten.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019
Gesetzesnummer
20010518
Dokumentnummer
NOR40210345
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