Anlage 2 Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen

Alte FassungIn Kraft seit 24.12.2014

Anlage 2

  1. 1. Sämtliche Bedienstete in A1-, A-, v1-, (a)-Verwendung des Ressorts, der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesfinanzgerichts und der übrigen nachgeordneten Dienststellen, soweit sie nicht anderen Vertretungsbereichen zugeordnet sind;
  2. 2. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] der Bundesfinanzakademie, aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Wien, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Wien und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
  3. 3. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Ost, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Ost und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
  4. 4. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Mitte, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Mitte und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
  5. 5. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Süd, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Süd und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
  6. 6. Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region West, der Steuer– und Zollkoordination in der Region West und der dort bundesweit tätigen Bediensteten.

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