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Anlage 27 ÄAO 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Anlage 27

Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin umfasst die Prävention, Diagnostik und Behandlung einschließlich Psychotherapeutischer Medizin und der forensischen Psychiatrie, die Rehabilitation sowie die fachspezifische Begutachtung von psychischen Krankheiten, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten.

B. Mindestdauer der Ausbildung

  1. 1. 9 Monate Basisausbildung
  2. 2. 36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3. 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

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