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Anlage 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Korea/R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1979

Anlage 1

(Übersetzung)

27. März 1979

Exzellenz!

Ich beehre mich, Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Korea bereit ist, mit der Österreichischen Bundesregierung zum Zweck der Erleichterung von Reisen zwischen der Republik Korea und der Republik Österreich für Angehörige der beiden Staaten folgendes Abkommen zu schließen:

Falls die vorstehenden Vorschläge die Zustimmung der Österreichischen Bundesregierung finden, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz hiezu ein Abkommen zwischen den beiden Vertragsstaaten in dieser Angelegenheit bilden, welches am neunzigsten Tag nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, die erneute Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.

Young Choo Kim m. p.

Botschafter der Republik Korea

Seiner Exzellenz Botschafter

Dr. Arthur Agstner

Bundesministerium für

Auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

Wien

(Übersetzung)

BUNDESMINISTERIUM

FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl. 113.24.01/4-IV.2/79

Wien, am 27. März 1979

Exzellenz!

Ich beehre mich, den Empfang der Note Euer Exzellenz vom 27. März 1979 zu bestätigen, welche folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Ich beehre mich, Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung den vorstehenden Vorschlägen zustimmt und daher die Note Euer Exzellenz und diese Antwortnote dazu ein Abkommen zwischen den beiden Vertragsstaaten in dieser Angelegenheit bilden, welches am neunzigsten Tag nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.

Ich benütze diese Gelegenheit, Euer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Arthur Agstner m. p.

Botschafter

Seiner Exzellenz

Herrn Young Choo Kim

außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter der Republik Korea

Wien

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