Anlage 1 Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen im Verfahren der Visaerteilung – Durchführung (Slowakei)

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2011

Anlage 1

— ANHANG

Die Slowakische Republik wird bei der Erteilung von Sichtvermerken für den Flugverkehr (Visum A) und für den kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) von der Republik Österreich an nachstehenden Vertretungsbehörden vertreten:

Amman, Haschemitisches Königreich Jordanien

Beirut, Libanesische Republik

 

Änderungen bei den Dienstorten, an denen eine Vertretung stattfindet, erfolgen im Rahmen eines Notenwechsels zwischen den Vertragsparteien.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

20007301

Dokumentnummer

NOR40129066

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