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Anlage 1 EG-K 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2023

Anlage 1

Schadstoffliste

Luft

  1. 1. Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen;
  2. 2. Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen;
  3. 3. Kohlenmonoxid;
  4. 4. Flüchtige organische Verbindungen;
  5. 5. Metalle und Metallverbindungen;
  6. 6. Staub, einschließlich Feinpartikel;
  7. 7. Asbest (Schwebeteilchen und Fasern);
  8. 8. Chlor und Chlorverbindungen;
  9. 9. Fluor und Fluorverbindungen;
  10. 10. Arsen und Arsenverbindungen;
  11. 11. Zyanide;
  12. 12. Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken;
  13. 13. Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane;
  14. 14. unverbrannte gasförmige organische Verbindungen (OGC);
  15. 15. Ammoniak (NH3).

Wasser

  1. 1. Halogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden;
  2. 2. Phosphororganische Verbindungen;
  3. 3. Zinnorganische Verbindungen;
  4. 4. Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften;
  5. 5. Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe;
  6. 6. Zyanide;
  7. 7. Metalle und Metallverbindungen;
  8. 8. Arsen und Arsenverbindungen;
  9. 9. Biozide und Pflanzenschutzmittel;
  10. 10. Schwebestoffe;
  11. 11. Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate);
  12. 12. Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen);
  13. 13. Stoffe, die in Anhang E, Abschnitt II des WRG 1959 angeführt sind.

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2024

Gesetzesnummer

20008506

Dokumentnummer

NOR40258051

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