Anlage 1
Schadstoffliste
Luft
- 1. Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen;
- 2. Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen;
- 3. Kohlenmonoxid;
- 4. Flüchtige organische Verbindungen;
- 5. Metalle und Metallverbindungen;
- 6. Staub, einschließlich Feinpartikel;
- 7. Asbest (Schwebeteilchen und Fasern);
- 8. Chlor und Chlorverbindungen;
- 9. Fluor und Fluorverbindungen;
- 10. Arsen und Arsenverbindungen;
- 11. Zyanide;
- 12. Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken;
- 13. Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane;
- 14. unverbrannte gasförmige organische Verbindungen (OGC);
- 15. Ammoniak (NH3).
Wasser
- 1. Halogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden;
- 2. Phosphororganische Verbindungen;
- 3. Zinnorganische Verbindungen;
- 4. Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften;
- 5. Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe;
- 6. Zyanide;
- 7. Metalle und Metallverbindungen;
- 8. Arsen und Arsenverbindungen;
- 9. Biozide und Pflanzenschutzmittel;
- 10. Schwebestoffe;
- 11. Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate);
- 12. Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen);
- 13. Stoffe, die in Anhang E, Abschnitt II des WRG 1959 angeführt sind.
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2024
Gesetzesnummer
20008506
Dokumentnummer
NOR40258051
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