Anlage 1
Inhalt der Emissionserklärung
gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 EEV
Für die Emissionserklärungen sind folgende Stamm- und Bewegungsdaten anzugeben:
A Stammdaten
- 1. Name, Anschrift (Sitz) des Anlageninhabers sowie die für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift einschließlich einer Telefaxnummer
- 2. sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer und Ergänzungsregisternummer
- 3. Branchenzuordnung (vierstellig) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1 4. Adressen und Bezeichnungen der Standorte – einschließlich jeweils der Angabe des Bezirks und des Bundeslandes – an denen die Tätigkeit ausgeübt wird
- 5. Angabe der Grundstücke (Katastralgemeinde und Grundstücksnummern) auf denen sich der jeweilige Standort befindet
- 6. die gesamte Betriebsanlage, für jeden Standort des Anlageninhabers
- 7. jede einzelne Anlage
- 8. die einzelnen Linien (Teile) einer Anlage, soweit zutreffend
- 9. für jede Anlage gemäß Z 6 bis 8 ist weiters anzugeben:
- a) die Anlagentypen (Mehrfachnennungen möglich; bei der gesamten Anlage müssen nur die wesentlichen Anlagentypen angegeben werden)
- b) ab 1. Jänner 2009 die Grundfläche der jeweiligen Anlage mit den zugehörigen Anlagenteilen durch Angabe der Koordinaten der Eckpunkte
- c) Kennzeichnung als Berichtseinheit mit Angabe des Typs der Berichtseinheit (Berichtseinheit für Emissionen BE_EEV)
- 10. Darstellung der Beziehungen der Anlagen gemäß Z 7 und 8 untereinander und zur gesamten Betriebsanlage gemäß Z 6 durch Verwendung der Attribute „gehört zu“ und „besteht aus“
B Emissionserklärung
- 1. Emissionserklärung:
- Typ der Berichtseinheit 1, Name der Berichtseinheit, die mit BE_EEV gekennzeichnet ist1, GLN der Berichtseinheit, die mit BE_EEV gekennzeichnet ist1, Standortbezeichnung1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (Änderung nur durch Behörde möglich), Erklärungszeitraum
- 2. Anlagenbetreiber 1:
- GLN des Anlagenbetreibers, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, ÖSTAT-Gemeindekennzahl
- 3. Kontaktperson:
- Vorname, Familienname, Telefon, Telefax, Email
- 4. Standort 1:
- GLN des Standortes, Bezeichnung des Standortes, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, ÖSTATGemeindekennzahl, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern
- 5. Art der Anlage:
- Anlagentyp 1, Zweck der Anlage, Brennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW gemäß § 2 Z 10 EG-K, Mischfeuerung oder Mehrstofffeuerung
- 6. Linien 1:
- GLN der Anlage, Anlagen-Name, Beziehung zwischen den Anlagen („gehört zu“ und „besteht aus“), Koordinaten der Eckpunkte (ab 1. Jänner 2009)
- 7. Über- und untergeordnete Berichtseinheiten:
- GLN der Anlage, BE-Name, BE-Typ
- 8. Emissionsquelle:
- Oberer lichter Querschnitt des Schornsteins in m², Austrittshöhe der Emissionen des Schornsteins in m über dem Boden
- 9. Auslegungsdaten:
- Auslegungsbrennstoff, Brennstoffkategorie, nähere Bezeichnung; Max. Austrittstemperatur der Abgase bei genehmigter Brennstoffwärmeleistung in °C, Abgasvolumenstrom bei Brennstoffwärmeleistung in Normkubikmeter/h trocken – je Brennstoff und O2–Gehalt des Abgasvolumenstroms in Volumsprozent auf Normkubikmeter/h trocken
- 10. Genehmigung:
- Erste anlagenrechtliche Genehmigung vor 1. Juli 1987, Anlage mit Restnutzungsdauer gemäß § 12 Abs. 6 LRG-K, verbleibende Reststunden, letzte IPPC-Anpassung (für Anlagen größer 50 MW verpflichtend)
- 11. Betriebsdaten:
- Betriebsstunden je Jahr, Emissionsverhalten (Angaben zum zeitlichen Betriebsverlauf der Anlage)
- 12. Eingesetzte Brennstoffe:
- Bezeichnung, Herkunft, Jahresmenge (Monatsmenge bei Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung größer 30 MW), durchschnittlicher Heizwert, mittlerer Masseanteil emissionsrelevanter Komponenten (optional nähere Angaben zur Herkunft des Brennstoffes, sofern in der Genehmigung nicht anders vorgesehen)
- 13. Emissionskonzentrationsmessungen (nur für nicht kontinuierlich zu messende Schadstoffe):
- Emissionskonzentration für SO2, Staub, NOX, CO mit zugehörigem O2-Bezug, Datum der Emissionsmessung
- 14. Emissionsgrenzwerte luftverunreinigender Stoffe:
- Brennstoff, Schadstoff, Sauerstoffbezug in Volumsprozent, Schadstoffgrenzwert, Gültigkeit des Grenzwertes – sofern dieser nicht ganzjährig gültig ist. Sauerstoffbezug und Schadstoffgrenzwerte beziehen sich auf trockenes Rauchgas bei Normbedingungen (0 °C, 1013 mbar).
- 15. Emissionen luftverunreinigender Stoffe:
- Für alle Anlagen: Schadstoff, Ermittlungsart, Sauerstoffbezug in Volumsprozent.
- Für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung größer 30 MW für die kontinuierliche Emissionsmessungen vorgeschrieben sind:
- Monatsangabe der Schadstofffrachten, Monatsmittelwerte der Emissionskonzentrationen, Jahreswerte der Schadstofffrachten und Jahresmittelwerte der Emissionskonzentrationen. Zusätzlich für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr: Jedenfalls Jahreswerte der Schadstofffrachten für NOx, SO2 und Staub; wenn keine kontinuierlichen Emissionsmessungen erfolgen, sind diese Schadstofffrachten aufgrund von gerechneten bzw. abgeschätzten Werten anzugeben.
- 16. Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen (Einzelereignis) gemäß § 16 Abs. 4 EG-K:
- Schadstoff, Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
- 17. Angaben zur Abgasreinigungsanlage:
- Abgasreinigungsanlage vorhanden, Art der Abgasreinigungsanlage, abzuscheidende luftverunreinigende Schadstoffe, meldepflichtige Ausfallzeiten im Erklärungszeitraum je Ereignis, Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
- 18. Ergebnisse der Prüfung gemäß § 13 Abs. 1 EG-K:
- Überprüfung hat im Erklärungszeitraum stattgefunden, Datum der letzten Überprüfung, Sachverständiger gemäß § 14 Abs. 2 EG-K, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger Mängel
- 19. Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:
- Name, Organisation, Funktion, Adresse
- 20. Dateianhänge:
- Dateiname und Bezeichnung
__________________________________
1) Wird aus dem Stammdatenregister automatisiert in die Emissionserklärung übernommen.
Schlagworte
Stammdaten
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
20005507
Dokumentnummer
NOR40190992
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