Anlage 1
Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß § 6 Abs. 5
I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, A, v1, a (höherer auswärtiger Dienst)
Mindeststunden | |
1. Recht | |
Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes Ziel: Kenntnis der wichtigsten Rechte und Pflichten der Bediensteten auf der Basis der dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften | 14 |
Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens (verpflichtend für Bedienstete ohne juristische Ausbildung) Ziel: Kenntnis der Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) | 14 |
2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie | |
Grundzüge des Haushaltswesens Ziel: Kenntnis der allgemeinen Grundlagen des Systems des Bundeshaushaltes | 14 |
3. Für den Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erforderliche Fächer | |
Organisation des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Ziel: Kenntnis der Organisation, Struktur und Arbeitsweise des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sowie Grundlagen der Büro- bzw. Kanzleiordnung | 16 |
EDV-Anwendungen Ziele:
| 20 |
Verhandlungstechnik in deutscher oder englischer Sprache Ziel: Übungen von Verhandlungstechnik in deutscher oder englischer Sprache im berufsspezifischen Kontext | 16 |
Innen- und außenpolitische sowie makroökonomische Analyse Ziele:
| 16 |
Konsularwesen Ziel: Kenntnis relevanter Gesetze, Verordnungen und interner Richtlinien auf dem Gebiet des Konsularwesens, insbesondere folgender Bereiche:
| 24 |
Grundzüge der Entwicklungszusammenarbeit Ziele:
| 8 |
Kulturmanagement und Auslandskulturpolitik Ziele:
| 8 |
Medien, Pressekonferenzen und moderne Kommunikationsmittel Ziele:
| 16 |
Kommunikation, Rhetorik, Präsentationstechniken Ziele:
| 16 |
Teamarbeit und Selbstmanagement Ziel: Sensibilisierung für Teamarbeit und Selbstmanagement | 16 |
II. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, A, v1, a (sonstige ausschließlich im Inland erfolgende Verwendungen)
Mindeststunden | |
1. Recht | |
Grundzüge des Verfassungs- und Europarechts Ziele:
| 21 |
Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes Ziel: Kenntnis der wichtigsten Rechte und Pflichten der Bediensteten auf der Basis der dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften | 14 |
Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens (verpflichtend für Bedienstete ohne juristische Ausbildung) Ziel: Kenntnis der Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) | 14 |
2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie | |
Grundzüge des Haushaltswesens Ziel: Kenntnis der allgemeinen Grundlagen des Systems des Bundeshaushaltes | 14 |
3. Für den Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erforderliche Fächer | |
Organisation des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Ziel: Kenntnis der Organisation, Struktur und Arbeitsweise des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten | 3 |
Interne Richtlinien: Ziel: Kenntnis der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und seiner nachgeordneten Dienststellen sowie der Büroordnung | 8 |
EDV-Anwendungen Ziele:
| 16 |
Teamarbeit und Selbstmanagement Ziel: Sensibilisierung für Teamarbeit und Selbstmanagement | 16 |
Arbeitsplatzspezifische Ausbildungsveranstaltungen | je nach Verwendung |
III. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2, B, v2, b im Verwaltungs- und Konsulardienst (gehobener auswärtiger Dienst)
Mindeststunden | |
1. Recht | |
Grundzüge des Verfassungs- und Europarechts Ziele:
| 21 |
Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes Ziel: Kenntnis der wichtigsten Rechte und Pflichten der Bediensteten auf der Basis der dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften | 14 |
Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens Ziel: Kenntnis der Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) | 14 |
2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie | |
Grundzüge des Haushaltswesens und des öffentlichen Rechnungswesens Ziele:
| 28 |
3. Für den Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erforderliche Fächer | |
Organisation des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Ziel: Kenntnis der Organisation, Struktur und Arbeitsweise des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sowie der Büro- bzw. Kanzleiordnung | 3 |
Interne Richtlinien: Ziel: Kenntnis der innerorganisatorischen Abläufe des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und ressortspezifischer Dienstrechtsfragen | 8 |
EDV-Anwendungen Ziele:
| 24 |
Konsularwesen Ziel: Kenntnis relevanter Gesetze, Verordnungen und interner Richtlinien auf dem Gebiet des Konsularwesens, insbesondere folgender Bereiche:
| 24 |
Teamarbeit und Selbstmanagement Ziel: Sensibilisierung für Teamarbeit und Selbstmanagement | 16 |
IV. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2, B, v2, b (sonstige ausschließlich im Inland erfolgende Verwendungen)
Mindeststunden | |
1. Recht | |
Grundzüge des Verfassungs- und Europarechts Ziele:
| 21 |
Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes Ziel: Kenntnis der wichtigsten Rechte und Pflichten der Bediensteten auf der Basis der dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften | 14 |
Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens Ziel: Kenntnis der Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) | 14 |
2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie | |
Grundzüge des Haushaltswesens und des öffentlichen Rechnungswesens Ziele:
| 28 |
3. Für den Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erforderliche Fächer | |
Organisation des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Ziel: Kenntnis der Organisation, Struktur und Arbeitsweise des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten | 3 |
Interne Richtlinien: Ziel: Kenntnis der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und seiner nachgeordneten Dienststellen sowie der Büroordnung | 8 |
EDV-Anwendungen Ziele:
| 24 |
Teamarbeit und Selbstmanagement Ziel: Sensibilisierung für Teamarbeit und Selbstmanagement | 16 |
Arbeitsplatzspezifische Ausbildungsveranstaltungen | je nach Verwendung |
V. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bis A5, C und D bzw. v3 und v4 sowie c und d
Mindeststunden | |
1. Recht | |
Grundzüge des Verfassungsrechts Ziel: Überblickskenntnisse der österreichischen Verfassung, deren Struktur und des Inhalts insbesondere hinsichtlich der Kompetenzverteilung, des Gesetzgebungsprozesses und des Verwaltungsaufbaus | 8 |
Grundzüge des Arbeitsrechts des Bundes Ziel: Kenntnis der wichtigsten Rechte und Pflichten der Bediensteten auf der Basis der dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften | 8 |
Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens Ziel: Kenntnis der Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) | 16 |
2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie | |
Grundzüge des Haushaltsrechts Ziel: Kenntnis über die Grundzüge des Haushaltswesens | je nach Verwendung |
3. Für den Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erforderliche Fächer | |
Organisation des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Ziel: Kenntnis der Organisation, Struktur und Arbeitsweise des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten | 3 |
Interne Richtlinien Ziel: Kenntnis der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und der Vertretungsbehörden im Ausland sowie der Büro- bzw. Kanzleiordnung | 8 |
Konsularwesen Ziel: Kenntnis relevanter Gesetze, Verordnungen und interner Richtlinien auf dem Gebiet des Konsularwesens, insbesondere folgender Bereiche:
| 24 |
EDV-Anwendungen Ziele:
| 28 |
Teamarbeit und Selbstmanagement Ziel: Sensibilisierung für Teamarbeit und Selbstmanagement | 16 |
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