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Anlage 1 Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2005

Anlage 1

Ausbildungsvorschriften

für den Lehrberuf Handschuhmacher

Berufsbild

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten

Kenntnis der Fellmerkmale nach Tiergattung, örtlicher Herkunft, Gerbungsart und Färbung sowie der Auswirkungen dieser Merkmale auf die weitere Verarbeitung

Kenntnis der einschlägigen Fachausdrücke

Kenntnis der gebräuchlichsten Maßeinheiten und deren Umrechnungen

Umrechnen zwischen den Maßsystemen

Kenntnis über die Funktion der Hand (anatomische Kenntnisse)

 

Maßnehmen und Schnittzeichnen

Maßnehmen und Schnittzeichnen

Maßnehmen und Schnittzeichnen

Kenntnis der Lederfehler, insbesondere Naturfehler und Fehler, verursacht bei Gerbung und Färbung

Kenntnis der Fehler, verursacht während der Verarbeitung zum Handschuh

Erkennen von Fehlern

Kenntnis der verschiedenen Nahtarten: Überwendliche Naht (Linksnaht), Steppnaht, Maschinlaschnaht, Handlaschnaht, Knüpfnaht, Ziernaht

Kenntnis über Möglichkeiten des Fütterns

 

Berechnen des Lederbedarfes und der Zugaben für Futter und Pelz unter Berücksichtigung der Nahtarten

Sortieren der Felle nach deren Verwendungszweck (zB hinsichtlich Färbung, Größe, Stärke, Fehler)

Einfeuchten unter Berücksichtigung der Leder-, Fell- und Gerbungsarten

Dolliermesser schärfen

Einspannen der Felle auf dem Dollierstein

Einspannen der Felle auf dem Dollierstein

Dollieren

Dollieren

Passieren des Dolliermessers

Passieren des Dolliermessers

Placieren von Fehlern

Placieren von Fehlern

Zuschneiden von Arbeitshandschuhen

Depsieren

Depsieren besonderer Felle (amerikanisches Wasserschwein, Wild)

Depsieren von Sämisch- und Pelzlammvelourhandschuhen

Depsieren von Schihandschuhen

Depsieren von Schihandschuhen

Depsieren von langen Handschuhen

Etavionieren

Etavionieren

Etavionieren

Markieren und Stempeln

Schichtel- und Einfaßleder schneiden

Schneiden von verschiedenen Schichtelarten

Aufkaschieren von Leder- und Futterstoffen

Auspressen der etavionierten Handschuhe

Allongieren

Fentieren und Rafflieren

Fentieren und Rafflieren

Nähen von Hand (Handlaschen)

Nähen von Hand (Handlaschen)

Einschlagen von Druckknöpfen

Einschlagen von Druckknöpfen

Nieten von Arbeitshandschuhen

Dressieren mit dem Dressiereisen

Dressieren von Hand

Färben und Kanten

Adjustieren und Fertigmachen zum Verkauf

Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

   

Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.

Verhältniszahlen

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 177/2005)

Schlagworte

Werkstoff, Verarbeitungsmöglichkeit, Lederart, Fellart, Sämischvelourhandschuh, Schichtelleder, Lederstoff

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2018

Gesetzesnummer

10006545

Dokumentnummer

NOR40064634

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