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Anlage 12 MAB-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.9.2015

Anlage 12

Qualifikationsprofil GIPSASSISTENT/IN

Der/Die Absolvent/in

  1. 1.hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;2.findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;3.kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen im und rund um das Gipszimmer (einschließlich Reinigungs- und Entsorgungsplan) sowie die Rolle und Funktion von Gipsassistenten/-innen in diesem Bereich;4.kennt die unterschiedlichen Arten von starren und ruhigstellenden Verbänden (z. B. Gips- Kunstharz- und thermoplastische Verbände) sowie deren Bereitstellungs-, Lagerungs- und Entsorgungserfordernisse;5.kann im Regelfall bei der Vorbereitung der Patienten/-innen, der Reposition und anschließender Ruhigstellung assistieren;6.kann die patientenferne Vorbereitung und Wartung der starren und ruhigstellenden Verbände, Materialien, Geräte und Instrumente durchführen;7.kann einfache Gipstechniken (z. B. bei stabilen Frakturen in achsengerechter Stellung, Muskel- und Bandverletzungen) anwenden;8.kann starre und ruhigstellende Verbände ausbessern sowie abnehmen;9.erkennt nicht erwünschte Begleiterscheinungen und Komplikationen (z. B. Fehlstellungen, Schwellungen, Entzündungen, Ekzeme, Rötungen) von starren und ruhigstellenden Verbänden und kennt den Handlungsbedarf;10.handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;11.erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;12.wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.

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