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Anlage 10 MAB-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2013

Anlage 10

MAB-Basiskompetenzen

Der/Die Absolvent/in

  1. 1.hat einen Überblick über die wesentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Gesundheitsberufe sowie deren Rechtsgrundlagen;2.erkennt Notfälle und setzt die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen;3.verfügt über Grundkenntnisse im Sinne eines Grundverständnisses für hygienerelevante Maßnahmen im medizinischen Kontext;4.verfügt über Basisfertigkeiten der Kommunikation und setzt diese im Rahmen der Teamarbeit ein;5.ist sich im Umgang mit Patienten/-innen der Bedeutung der Wahrung der Menschenrechte und einer kultursensiblen und zielgruppenorientierten Haltung bewusst;6.ist mit den Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation vertraut und verfügt über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie;7.kann ergonomische Prinzipien im Alltag anwenden;8.hat einen Einblick in exemplarische ethische Spannungsfelder der Gesundheitsversorgung.

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